Ratgeber
Anschlussfinanzierung richtig planen
Nach Ablauf der Zinsbindung brauchen Sie eine Anschlussfinanzierung für die Restschuld. Ob Prolongation, Umschuldung oder Forward-Darlehen — die richtige Wahl kann tausende Euro sparen.
Beispielvergleich
Anschlussfinanzierung bei 200.000 € Restschuld
10 Jahre Zinsbindung, 2 % Anfangstilgung
Bisheriger Zinssatz
1,5 %
Anschlusszins
3,5 %
Mehrkosten pro Monat
+334 €
Vereinfachte Darstellung. Tatsächliche Werte abhängig von Tilgungsverrechnung und Konditionen.
12–60 Mon.
Forward-Vorlaufzeit möglich
Kein Zwang
Freie Bankwahl bei Umschuldung
Frühzeitig
Mind. 12 Monate vorher vergleichen
Was ist eine Anschlussfinanzierung?
Eine Anschlussfinanzierung wird nötig, wenn die Zinsbindung Ihres Baudarlehens ausläuft und noch Restschuld besteht. Da die meisten Baufinanzierungen mit 10- oder 15-jähriger Zinsbindung abgeschlossen werden, ist die Anschlussfinanzierung für fast jeden Immobilienkäufer relevant.
Ohne rechtzeitig gesicherte Konditionen läuft das Darlehen oft zu einem variablen Zinssatz weiter, der in der Regel höher und weniger planbar ist. Deshalb sollte die Anschlussfinanzierung mindestens 12 Monate vor Ablauf der Zinsbindung vorbereitet werden.
Prolongation vs. Umschuldung
Bei einer Prolongation verlängern Sie den Kreditvertrag bei Ihrer bisherigen Bank zu neuen Konditionen. Das ist unkompliziert, weil keine neue Bonitätsprüfung und keine Grundschuldabtretung nötig sind. Allerdings bieten Banken Bestandskunden nicht immer die besten Zinssätze an.
Bei einer Umschuldung wechseln Sie zu einer anderen Bank, die bessere Konditionen bietet. Dafür muss die Grundschuld abgetreten oder neu bestellt werden, was Notar- und Grundbuchkosten verursacht. Diese Kosten werden aber oft durch die Zinsersparnis über die neue Laufzeit mehr als ausgeglichen.
- Prolongation: bequem, schnell, aber nicht immer günstigste Konditionen.
- Umschuldung: etwas Aufwand, dafür potenziell deutlich besserer Zinssatz.
- Grundschuldabtretung kostet ca. 0,2–0,3 % der Grundschuld.
Forward-Darlehen als Absicherung
Mit einem Forward-Darlehen sichern Sie sich den aktuellen Zinssatz für einen Zeitpunkt in der Zukunft — typischerweise 12 bis 60 Monate im Voraus. Dafür berechnet die Bank einen Forward-Aufschlag, der mit der Vorlaufzeit steigt.
Ein Forward-Darlehen lohnt sich vor allem, wenn Sie steigende Zinsen erwarten und Planungssicherheit wünschen. Der Aufschlag liegt oft bei 0,01–0,03 Prozentpunkten pro Monat Vorlaufzeit. Bei 36 Monaten Vorlauf kann das 0,36–1,08 Prozentpunkte zusätzlich bedeuten.
Der richtige Zeitpunkt
Ihre Bank muss Ihnen spätestens drei Monate vor Ende der Zinsbindung ein Prolongationsangebot unterbreiten. Deutlich besser ist es jedoch, 12–18 Monate vorher mit dem Vergleich zu beginnen, damit Sie alle Optionen prüfen können.
Nach § 489 BGB haben Sie nach 10 Jahren Zinsbindung ein Sonderkündigungsrecht mit sechs Monaten Frist — ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dieses Recht gilt auch bei längeren Zinsbindungen und kann strategisch genutzt werden.
Risiken bei der Anschlussfinanzierung
Das größte Risiko ist ein deutlich höherer Anschlusszins. Wer bei der Erstfinanzierung mit 1–2 % Zinsen kalkuliert hat, kann bei einer Anschlussfinanzierung mit 3–4 % vor einer erheblich höheren Monatsrate stehen — bei gleicher Restschuld.
Dieses Zinsänderungsrisiko lässt sich durch eine höhere Anfangstilgung, Sondertilgungen während der Erstfinanzierung oder ein Forward-Darlehen reduzieren. Wichtig ist, das Szenario einer Zinserhöhung bereits bei der Erstfinanzierung durchzurechnen.
Tipps für Kapitalanleger
Bei Kapitalanlagen ist die Anschlussfinanzierung besonders kritisch, weil steigende Zinsen den Cashflow direkt belasten. Wenn die Mieteinnahmen die höhere Rate nicht mehr decken, wird aus einer positiven eine negative Cashflow-Position.
Kapitalanleger sollten bei der Erstfinanzierung konservativ kalkulieren und prüfen, ob das Investment auch bei einem Anschlusszins von 4–5 % noch tragfähig ist. Sondertilgungen während der Laufzeit können die Restschuld und damit das Risiko deutlich senken.
- Cashflow-Rechnung mit höherem Anschlusszins durchspielen.
- Sondertilgungen nutzen, um Restschuld zu reduzieren.
- Forward-Darlehen als Absicherung gegen Zinsanstieg prüfen.
Häufige Fragen
Fragen zur Anschlussfinanzierung
Wie lange vor Ende der Zinsbindung sollte ich mich kümmern?
Mindestens 12 Monate vorher. So haben Sie genug Zeit für Angebotsvergleiche, eine mögliche Umschuldung und die notwendige Grundschuldabtretung. Bei Interesse an einem Forward-Darlehen kann der Vorlauf noch länger sein.
Was kostet eine Umschuldung?
Die Hauptkosten entstehen durch die Grundschuldabtretung (ca. 0,2–0,3 % der Grundschuld für Notar und Grundbuch). Diese einmaligen Kosten werden oft durch die Zinsersparnis über die neue Laufzeit mehr als ausgeglichen.
Kann ich bei der Anschlussfinanzierung die Tilgung ändern?
Ja. Die Anschlussfinanzierung ist ein neuer Vertrag, bei dem Zinssatz, Tilgung und Sondertilgungsoptionen neu verhandelt werden. Das ist eine gute Gelegenheit, die Finanzierungsstruktur an Ihre aktuelle Situation anzupassen.
Was ist der Unterschied zwischen Forward-Darlehen und Prolongation?
Eine Prolongation verlängert den bestehenden Vertrag bei derselben Bank. Ein Forward-Darlehen ist ein neuer Vertrag, den Sie auch bei einer anderen Bank abschließen können — mit der Besonderheit, dass Sie den Zinssatz Monate oder Jahre vor Start festlegen.
Was passiert, wenn ich nichts tue?
Ohne Anschlussvereinbarung läuft das Darlehen nach Ende der Zinsbindung zu einem variablen Zinssatz weiter. Dieser kann über oder unter dem Festzins liegen, ist aber weniger planbar. Eine aktive Entscheidung ist in jedem Fall empfehlenswert.