Ratgeber
Immobilienbewertung
Was ist eine Immobilie wirklich wert? Drei normierte Verfahren — Vergleichswert, Ertragswert und Sachwert — liefern die Antwort. Wer sie versteht, verhandelt besser, finanziert klüger und investiert sicherer.
Verfahrensvergleich
Bewertung einer 3-Zimmer-Wohnung
75 m², Baujahr 1995, München-Sendling
Vergleichswertverfahren
385.000 €
Basierend auf 12 Vergleichstransaktionen
Ertragswertverfahren
340.000 €
Jahresnettomiete 13.200 €, Liegenschaftszins 2,5 %
Sachwertverfahren
365.000 €
NHK 2010, Alterswertminderung 25 %
Bandbreite: 340.000–385.000 € — der Vergleichswert liegt am höchsten, da Münchner Marktpreise über der Ertragskraft liegen.
Vereinfachte Darstellung. Tatsächliche Gutachtenwerte können abweichen.
3 Verfahren
Normierte Bewertungsverfahren nach ImmoWertV
± 10–20 %
Typische Spanne zwischen den Verfahren
200–500 €
Kosten für ein Kurzgutachten
Was ist Immobilienbewertung?
Die Immobilienbewertung ermittelt den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie — also den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Grundlage sind die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und die Wertermittlungsrichtlinien.
Drei Verfahren werden unterschieden: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Welches Verfahren zum Einsatz kommt, hängt von der Art der Immobilie und dem Bewertungszweck ab.
Vergleichswertverfahren
Beim Vergleichswertverfahren wird der Wert anhand tatsächlich erzielter Kaufpreise vergleichbarer Objekte ermittelt. Es gilt als das marktnahste Verfahren und kommt vor allem bei Eigentumswohnungen und Standardgrundstücken zum Einsatz.
Voraussetzung ist eine ausreichende Zahl geeigneter Vergleichspreise. Die Gutachterausschüsse der Kommunen sammeln diese Daten und stellen Kaufpreissammlungen zur Verfügung.
- Basiert auf realen Transaktionsdaten.
- Am aussagekräftigsten bei homogenen Märkten.
- Weniger geeignet bei Sonderimmobilien ohne Vergleichsobjekte.
Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren bewertet eine Immobilie nach dem Ertrag, den sie erwirtschaftet. Es ist das Standardverfahren für Renditeobjekte — Mietwohnhäuser, Gewerbeimmobilien und gemischt genutzte Objekte.
Grundlage ist die nachhaltig erzielbare Jahresnettomiete. Davon werden Bewirtschaftungskosten abgezogen, und der verbleibende Reinertrag wird mit dem Liegenschaftszinssatz kapitalisiert.
- Entscheidend für Kapitalanleger und Investoren.
- Liegenschaftszinssatz wird vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
- Berücksichtigt Restnutzungsdauer und Bodenwert separat.
Sachwertverfahren
Das Sachwertverfahren ermittelt den Wert anhand der Herstellungskosten des Gebäudes und des Bodenwerts. Es kommt zum Einsatz, wenn weder ausreichend Vergleichspreise noch ein Mietertrag vorliegen — typisch bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern.
Die Herstellungskosten werden anhand von Normalherstellungskosten (NHK) berechnet und um Alterswertminderung bereinigt. Der Sachwert wird anschließend mit einem Marktanpassungsfaktor korrigiert.
- Relevant bei Ein- und Zweifamilienhäusern ohne Mietertrag.
- Normalherstellungskosten nach NHK-Tabellen.
- Marktanpassungsfaktor gleicht Sachwert und Marktwert ab.
Bewertung für Kapitalanleger
Für Kapitalanleger ist vor allem der Ertragswert entscheidend — er zeigt, ob die Immobilie den geforderten Kaufpreis über die Mieteinnahmen rechtfertigt. Ein Vergleich aller drei Verfahren deckt allerdings Chancen und Risiken auf.
Liegt der Ertragswert deutlich unter dem Kaufpreis, ist die Rendite unter Marktdurchschnitt. Liegt der Sachwert deutlich über dem Kaufpreis, kann Substanz günstig erworben werden. Der Vergleichswert zeigt, wie der Markt das Objekt einordnet.
- Ertragswert < Kaufpreis → Rendite prüfen.
- Sachwert > Kaufpreis → Substanz günstig eingekauft.
- Vergleichswert zeigt aktuelle Markteinordnung.
Häufige Fragen
Fragen zur Immobilienbewertung
Welches Bewertungsverfahren ist das richtige?
Für Eigentumswohnungen und Grundstücke eignet sich das Vergleichswertverfahren. Für Renditeobjekte wie Mietwohnhäuser ist das Ertragswertverfahren Standard. Für selbstgenutzte Einfamilienhäuser wird häufig das Sachwertverfahren herangezogen.
Was kostet ein Wertgutachten?
Ein Kurzgutachten kostet 200–500 €, ein Vollgutachten nach §194 BauGB ab ca. 1.000 € aufwärts. Die Kosten richten sich nach dem Immobilienwert und dem Aufwand des Gutachters.
Wer darf Immobilien bewerten?
Offizielle Verkehrswertgutachten erstellen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder zertifizierte Gutachter. Für eine erste Einschätzung reichen auch Bewertungstools oder Maklereinschätzungen — ein Vollgutachten ersetzen sie jedoch nicht.
Wie genau ist eine Online-Bewertung?
Online-Tools liefern eine erste Orientierung mit einer Genauigkeit von ± 10–20 %. Sie basieren auf Vergleichsdaten und Algorithmen, können aber individuelle Faktoren wie Zustand, Ausstattung oder Mikrolage nur begrenzt abbilden.
Warum weichen die Verfahren voneinander ab?
Jedes Verfahren betrachtet die Immobilie aus einem anderen Blickwinkel: Marktpreise, Ertragskraft oder Substanzwert. Abweichungen sind normal und zeigen, wie der Markt einzelne Aspekte unterschiedlich gewichtet.